Winterdienste

Winterdienst für St. Pölten, Herzogenburg und Traismauer

In der kalten Jahreszeit kann die Beseitigung von Schnee und Eis für Grundstückeigentümer zu einer lästigen oder stressigen Aufgabe werden.

Abgesehen von den eigenen Sicherheitsinteressen gibt es auch eine gesetzliche Verpflichtung, wenn Ihr Grundstück öffentliche Flächen wie Gehsteige, Parkplätze etc. hat. Gemäß dem § 93 Stvo müssen Gehwege und Parkplätze in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, sieben Tagen die Woche, geräumt werden. Unser Winterdienst ist gerne für Sie da, um diese Aufgaben zu übernehmen.

Unser Winterdienst wird auch Sie überzeugen!

Zu unserem Angebot gehören der Schneeräumdienst sowie die Splitt- oder Salzstreuung, inklusive abschließender Kehrung. Auch die Streuung mit umweltverträglichen Mitteln ist möglich. Doch nicht nur bei massivem Schneefall sind wir für Sie da, sondern auch wenn es taut. Denn dann können unerwartet Eisflächen entstehen, auf denen leicht jemand ausrutschen kann und auch vom Dach können Schneelawinen abrutschen oder Eiszapfen abfallen. Wir kümmern uns darum, dass Ihr gesamtes Grundstück sicher ist.

Zeitraum und Leistungsangebot für den Winterdienst

Unser Winterdienst ist normalerweise im Zeitraum von 1. November bis 1. April für Sie da. Sollte es eine besondere Wetterlage geben, kann der Zeitraum auch erweitert werden. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Schneeräumung und Streuung gemäß § 93 Stvo (damit eine Haftungsübernahme im Schadensfall gewährleistet ist)

  • Tauwetterkontrolle

  • Abtransport der Schneemengen (im Bedarfsfall)

  • Abschlusskehrung