Winterdienste

Winterdienst für St. Pölten, Herzogenburg und Traismauer

In der kalten Jahreszeit kann die Beseitigung von Schnee und Eis für Grundstückeigentümer zu einer lästigen oder stressigen Aufgabe werden.

Abgesehen von den eigenen Sicherheitsinteressen gibt es auch eine gesetzliche Verpflichtung, wenn Ihr Grundstück öffentliche Flächen wie Gehsteige, Parkplätze etc. hat. Gemäß dem § 93 Stvo müssen Gehwege und Parkplätze in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, sieben Tagen die Woche, geräumt werden. Unser Winterdienst ist gerne für Sie da, um diese Aufgaben zu übernehmen.

Unser Winterdienst wird auch Sie überzeugen!

Zu unserem Angebot gehören der Schneeräumdienst sowie die Splitt- oder Salzstreuung, inklusive abschließender Kehrung. Auch die Streuung mit umweltverträglichen Mitteln ist möglich. Doch nicht nur bei massivem Schneefall sind wir für Sie da, sondern auch wenn es taut. Denn dann können unerwartet Eisflächen entstehen, auf denen leicht jemand ausrutschen kann und auch vom Dach können Schneelawinen abrutschen oder Eiszapfen abfallen. Wir kümmern uns darum, dass Ihr gesamtes Grundstück sicher ist.

Zeitraum und Leistungsangebot für den Winterdienst

Unser Winterdienst ist normalerweise im Zeitraum von 1. November bis 1. April für Sie da. Sollte es eine besondere Wetterlage geben, kann der Zeitraum auch erweitert werden. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Schneeräumung und Streuung gemäß § 93 Stvo (damit eine Haftungsübernahme im Schadensfall gewährleistet ist)

  • Tauwetterkontrolle

  • Abtransport der Schneemengen (im Bedarfsfall)

  • Abschlusskehrung

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.